Rufen Sie uns an!
030 640 946 76

Kündigung

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Regelmäßig benötigt der Arbeitgeber einen Grund, um die Kündigung gegenüber seinen Mitarbeiter auszusprechen.

Der Grund kann im unangemessenen Verhalten des Mitarbeiters liegen, die verhaltensbedingte Kündigung. Auch die dauerhafte Erkrankung des Mitarbeiters kann zur Kündigung führen, die sogenannte personenbedingte Kündigung.

Erwägt der Arbeitgeber, Teilbereiche seiner Firma zu rationalisieren, und trennt sich somit von Mitarbeitern, handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, aber auch der Verkauf der Firma und die Übernahme der Mitarbeiter durch den Käufer der Firma, der Betriebsübergang, kann zu Änderungen im Arbeitsverhältnis oder zu Kündigungen führen.

Der Arbeitgeber muss sorgfältig prüfen, ob seine Kündigung zu Recht und mit Erfolg ausgesprochen werden kann. Die Fallstricke sind vielfältig und Fehler sind schnell gemacht.

Lässt der Mitarbeiter diese Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht überprüfen, wird sie rechtswirksam, egal, ob diese fehlerhaft war oder nicht.

Bei Schwerbeschädigten, Auszubildenden, Schwangeren, Eltern in Elternzeit und Betriebsräten sieht es anders aus. Hier ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur begrenzt möglich.

Kündigt der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis, sollte die richtige Kündigungsfrist beachtet werden, ansonsten drohen Schadensersatzansprüche vom Arbeitgeber, weil etwa die liegengebliebene Arbeit durch andere Mitarbeiter erledigt werden muss.