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Fahrerversicherung bei Unfall

Es gibt immer noch Lücken im Versicherungsschutz bezüglich des Fahrers eines Kraftfahrzeuges nach einem Unfall (Fahrerversicherung).

Die typische Kfz-Haftplichtversicherung enthält eine konkrete Absicherungslücke. Die Absicherung des Fahrers eines Kfz, der den Unfall selbst oder mitverschuldet hat, ist gegen Personenschäden nicht ausreichend gegeben. Die eigene oder Kfz-Haftpflichtversicherung für das geführte Fahrzeug gleicht diese Schäden nicht aus.

Mit der Fahrerschutzversicherung wird diese konkrete Lücke geschlossen. Bei dieser handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige und eigenständige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.Um diese abzuschließen, muss eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgeschlossen werden oder schon bestehen.

Diese Zusatzversicherung sichert den berechtigte Kraftfahrer des versicherten Pkws ab, wenn dieser einen Unfall allein oder mitverschuldet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aber weiterhin Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, z.B. wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht und/oder keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Der Versicherungsumfang und die Höhe der Versicherungsleistungen orientieren sich an dem entstandenen Personenschaden beim Fahrer. Die Fahrerschutzversicherung gleicht die Schadensersatzpositionen aus, die im Falle eines von einem Dritten verschuldeten Unfalles dessen Kfz-Haftpflichtversicherung leisten würde und stellt den Fahrer damit mit einem geschädigten Dritten gleich.

Die Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden, Umbaukosten für Haus und Fahrzeug sind umfasst. Der Jahresbeitrag ist verhältnismäßig gering, der Schutz kann aber existenzsichernd wirken.