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Erbrecht

Wenn Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln möchten, können Sie sich gerne bezüglich der Erstellung von Erbverträgen und Testamenten an Frau Rechtsanwältin Kleinmann wenden. Sie berät umfassend zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge, setzt Pflichtteilsansprüche durch und informiert auch über die rechtlichen Möglichkeiten des Erbverzichts oder der Erbschaftsausschlagung.

Sollte es zu Streitigkeiten der Erben untereinander kommen, übernimmt Sie gerne die Vertretung ihrer Mandanten und setzt deren Rechte durch.

Kontakt

Sie können Frau Kleinmann per E-Mail kontaktieren oder dafür unser Kontaktformular verwenden.