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Urteil des LG Berlin – illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm

Das LG Berlin – Kriminalgericht – hat mit Urteil vom 28.02.2017 die beiden Angeklagten (illegales Autorennen) des Mordes schuldig gesprochen und zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Frage, wie besonders schwerwiegende Regelverstöße im Straßenverkehr zu beurteilen sind, also wann bei den dadurch bewusst hervorgerufenen Gefahren Tötungsvorsatz bejaht werden kann, wirft schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Gefährdungs- und Tötungsvorsatz auf. Bisher kam es regelmäßig zur Ablehnung des Tötungsvorsatzes.

Die Fahrer bringen sich in dieselbe Gefahr, wollen sich selbst nicht schwer verletzen, so dass man von „es werde noch mal gut gehen“ ausgehen kann. Auch die Argumentation, sie hätten um des Zieles Willen, im Rennen zu gewinnen, einen Unfall und nicht nur seine Gefahr bewusst in Kauf genommen, ist nicht passend. Die Bejahung des Tötungsvorsatzes ist daher sehr schwierig.

Dazu heißt es in der Presseerklärung des Gerichts nur: Die Angeklagten hätten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen, d.h. sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.