1. Fällt das Internet im Homeoffice aus, kann ihr Arbeitgeber grundsätzlich anordnen, dass Sie wieder im Betrieb arbeiten müssen.
2. Gehören Sie zu einer Risikogruppe, kann ihr Arbeitgeber trotzdem anordnen dass Sie im Betrieb arbeiten müssen, allerdings kommt es auch darauf an, wie hoch ihr Risiko ist. Die Frage ist im Einzelfall zu beantworten.
3. Fällt das Internet bei Ihnen zu Hause aus, ohne dass Sie etwas dafür können, müssen Sie dem Arbeitgeber das Problem anzeigen, wenn es länger dauert. Die Arbeitszeit ist in diesem Fall nicht nachholen.
4. Fahren Sie zu einem Freund oder arbeiten an anderer Stelle und haben deswegen Wegekosten, müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Spiegelbildlich handelt es sich um den gleichen Fall, als würden Sie allgemein zur Arbeit fahren auch diese Kosten bezahlt Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht .
Bleiben Sie gesund!