Als Anwältin klärt Frau Kleinmann Fragen zu den Regelungen typischer Bankgeschäfte, die hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind. Dazu gehören die detaillierten Regeln zum Darlehen, zu Finanzierungshilfen oder zum Zahlungsvertrag.
Ebenso berät Sie bezüglich der Kreditsicherheiten, aber auch rund um das Thema Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen) sowie bei Fragen zum Kapitalmarktrecht.
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