Kündigung des Arbeitsvertrages bei Privatnutzung von Medien
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (AZ.: 5 Sa 657/15) bestätigte im Januar letzten Jahres die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, nachdem der Arbeitgeber ohne Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters dessen Browserverlauf auf dem Dienstrechner auswertete. Der Beschäftigte durfte den Dienstrechner nur in Ausnahmefällen und während der Pausenzeiten privat nutzen. Die gefundenen Daten ergaben eine Privatnutzung von insgesamt fünf Tagen […]