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Arbeitsrecht

 

 

 

 

 

Das Arbeitsrecht bestimmt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern.

Die wichtigsten Themen, die in der rechtsanwaltlichen Beratung eine Rolle spielen, sind:

  • Kündigung
  • Urlaub
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Überstunden
  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen.

Wenn Sie Hilfe im Arbeitsrecht benötigen, nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.

Kontakt

Sie können Herr Gothe per E-Mail kontaktieren oder dafür unser Kontaktformular verwenden.


Kündigung

Regelmäßig benötigt der A r b e i t g e b e r einen Grund, um die Kündigung gegenüber seinen Mitarbeiter auszusprechen.

 

Der Grund kann im unangemessenen Verhalten des Mitarbeiters liegen, die verhaltensbedingte Kündigung.

Auch die dauerhafte Erkrankung des Mitarbeiters kann zur Kündigung führen, die sogenannte personenbedingte Kündigung.

Erwägt der Arbeitgeber, Teilbereiche seiner Firma zu rationalisieren und trennt sich somit von Mitarbeitern, handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung.

Bei einem Betriebsübergang wird oft die Firma verkauft oder Mitarbeiter durch den Käufer der Firma übernommen, das ist mit Änderungen im Arbeitsverhältnis  verbunden oder  Kündigungen werden ausgesprochen.

 

Der Arbeitgeber muss sorgfältig prüfen, ob seine Kündigung zu Recht und mit Erfolg ausgesprochen werden kann. Die Fallstricke sind vielfältig und Fehler sind schnell gemacht.

Lässt der Mitarbeiter diese Kündigung n i c h t innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht überprüfen, wird sie rechtswirksam, egal, ob diese fehlerhaft war oder nicht.

 

Bei Schwerbeschädigten, Auszubildenden, Schwangeren, Eltern in Elternzeit und Betriebsräten sieht es anders aus. Hier ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur begrenzt möglich.

Kündigt der  M i t a r b e i t e r  das Arbeitsverhältnis sollte die richtige Kündigungsfrist beachtet werden, ansonsten drohen Schadensersatzansprüche vom Arbeitgeber, weil etwa die liegengebliebene Arbeit durch andere Mitarbeiter erledigt werden muss.