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Verwaltungsrecht

 

Beim Verwaltungsrecht ist der Name Programm.

Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um Dinge, die mit den Behörden bzw. öffentlichen Verwaltungen zu tun haben.

 


Wenn Sie Hilfe im Verwaltungsrecht benötigen, nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.

Kontakt

Sie können Herr Gothe per E-Mail kontaktieren oder dafür unser Kontaktformular verwenden.


 

Das Verwaltungsrecht umfasst allgemein Sachverhalte, Anträge und Entscheidungen, die mit Behörden zu tun haben, z.b.

  • Arbeitslosengeld und Hartz IV
  • Rentenbezug von der Rentenversicherung oder Versorgungswerken
  • Schwerbeschädigtenangelegenheiten
  • Wohngeld und Wohnberechtigungsscheinen
  • Angelegenheiten mit der GEZ
  • Bauanträgen und Entscheidungen der Baubehörde, Forstbehörde, Umweltbehörde etc.
  • Straßenausbauabgaben der Kommunen
  • Beamtenbezüge, Beamtenversorgung, Dienstbeurteilungen
  • Lizenzerteilung und -verlängerung für Piloten
  • Handwerks- und Meisterprüfungen bei den Handwerkskammern,
  • Gaststättenzulassungen, Konzessionen
  • Streitigkeiten mit der Polizei und Versammlungsverbote.

 

Das Verwaltungsrecht ist vielfältig, eine spezielle Materie und sehr formal.

Hier mahlen die Mühlen tatsächlich langsam und das Papier, auf das es wirklich ankommt, ist ebenso geduldig.

 

 

Führerscheinangelegenheiten gehören rechtstechnisch auch zum Verwaltungsrecht. Hier sollte aber eher Rat bei unserer Verkehrsrechtsspezialistin gesucht werden.