Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde in zwei Schritten der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ab 2014 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8354 Euro/16708 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) steuerfrei.