Die Gerichte, insbesondere die Richter an den Amtsgerichten, die in Ordnungswidrigkeitssachen in Berlin und Brandenburg erstinstanzlich dazu entscheiden, sind streng, es ist verboten bei der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren, dieses zu bedienen, an das Ohr zu halten, SMS oder WatsApp zu schreiben, zum nächsten Chat zu wischen oder Nachrichten zu lesen oder zu suchen. Apps zu öffnen oder etwas herunterzuladen.
Das gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Damit sind in erster Linie Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder i-Pods gemeint.
Handys, meist Smartphons, Tablet, I-Pad etc. dürfen nur während der Fahrt benutzt werden, wenn diese nicht in der Hand gehalen werden, sondern sich in einer Halterung befinden.
Vorsicht: Nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegschauen ist erlaubt und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
Wenn Ihr Kraftfahrzeug steht und Sie den Motor vollständig ausgeschalten haben, dann dürfen Sie aber Mobiltelefone etc. in die Hand nehmen und benutzen.
Das Verbot auch für Fahrradfahrer. Das wird meist auch unbeachtet gelassen.