Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 14.04.2020 in einem Eilverfahren beschlossen, dass eine Anordnung des Arbeitgebers für eine Beamtin, 60 Jahre, auf amtsangemessene Beschäftigung vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten, zulässig sei.
Die Entscheidung sei aus Fürsorgegründen geboten, weil sie aufgrund ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko für eine COVID-19-Erkrankung ausgesetzt sei. Sie solle sich telefonisch für die Dienststelle zur Verfügung halten, und ihr würden bei Anfall Arbeitsaufträge zur häuslichen Bearbeitung übertragen.
Die Antragstellerin müsse die getroffene organisatorische Maßnahme jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum hinnehmen. Sie verletzte den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nicht, weil durch die Anordnung lediglich der Ort ihres Einsatzes und gegebenenfalls die konkreten Aufgaben für drei Wochen verändert würden. Selbst wenn sie weder über die erforderliche Technik (z.B. einen Arbeitscomputer oder ein Diensthandy) verfügen sollte, führe dies noch nicht zu einer unzulässigen Trennung von Amt und Funktion. Denn in dem befristeten Zeitraum verbleibe ihr die übertragene Funktion, und sie werde auch erkennbar nicht aus dem Dienst herausgedrängt oder zu einer Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt.
Daraus ergibt sich zumindest eine erkennbare Tendenz, wie das Verwaltungsgericht ggf. auch in anderen Fällen entscheiden wird.