Nein, das Tragen von Masken jedweder Art ist – bisher – in Berlin nicht erlaubt!

Dazu regelt § 23 IV StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“.

Nur Baden-Württemberg hat diese Frage als einziges Bundesland bejaht und erlaubt.

Die dortige Landesregierung sieht darin in Corona-Zeiten keinen Verstoß gegen § 23 IV StVO und führt aus, solange Augen und Stirn zu erkennen sind, können Verkehrssünder überführt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob hier in Berlin und den weiteren Bundesländern in absehbarer Zeit eine einheitliche Regelung erfolgt, aber bis dahin gilt: Maske am Steuer ist verboten!