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Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft

Ab sofort gelten u.a. neue Regelungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die z.B. bereits ab einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 21 km/h u.a. einen Monat Fahrverbot vorsieht. Für Raser wird es eng, aber auch für alle anderen, die noch die ursprünglichen Regelungen verinnerlicht haben.

Der BKat ahndet „normale“ Geschwindigkeitsverstößen ab sofort so:

 

11.3.4 21 – 25 km/h-Überschreitung …. innerorts 80 Euro und 1 Monat und 1 Monat FV – außerorts 70 Euro

11.3.5 26 – 30 km/h-Überschreitung …. innerorts 100 Euro und 1 Monat FV – außerorts 80 Euro und 1 Monat FV

11.3.6 31 – 40 km/h-Überschreitung …. innerorts 160 Euro und 1 Monat FV – außerorts 120 Euro und 1 Monat FV

11.3.7 41 – 50 km/h-Überschreitung …. innerorts 200 Euro und 1 Monat FV – außerorts 160 Euro und 1 Monat FV

11.3.8 51 – 60 km/h-Überschreitung …. innerorts 280 und 2 Monate FV – außerorts 240 Euro und 1 Monat FV

11.3.9 61 – 70 km/h-Überschreitung …. innerorts 480 Euro und 3 Monate FV – außerorts 440 Euro und 2 Monate

11.3.10 über 70 km/h-Überschreitung …. innerorts 680 und 3 Monate FV – außerorts 600 Euro und 3 Monate FV

Kommen daher Anhörung oder der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert, sollte man den Weg in unsere Kanzlei suchen. Es gibt immer rechtliche Möglichkeiten, die es auszuschöpfen gilt.