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Weiteres BGH- Urteil gegen VW im Juli 2020 erwartet

Der VI. Senat des BGH wird am 28.7.20 erneut gegen VW verhandeln. Gegenständlich ist ein Sachverhalt über einen Gebrauchwagenkauf, bei dem der Käufer nach öffentlichem Bekanntwerden des Dieselskandals noch ein Fahrzeug mit sog. „illegaler Abschaltvorrichtung“erworben hat und nunmehr ebenfalls Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer gegen Rückgabe des Fahrzeugs fordert. Der Kläger war in den Vorinstanzen unterlegen.