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Betriebsunterbrechungs- oder schliessungsversicherung und Corona?

In der Regel sichert eine Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich eine Betriebsunterbrechung ab, die durch Sachschäden infolge benannter Gefahren wie zB  Feuer, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl verursacht werden.

Es müssten stets die dem Betrieb dienenden Sachen Gebäude, Betriebseinrichtung, Vorräte u.a. beschädigt oder zerstört werden und hieraus die Unterbrechung resultieren.

Voraussetzung ist das auch bei bei Lieferengpässen oder dem gesamten Ausfall von Lieferketten.

Der Versicherungsschutz gegen eine Pandemie durch den Corona-Virus gehört in der Regel nicht zum Versicherungsumfang der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Es gibt jedoch Versicherungsverträge, in denen auch die Übertragung ansteckender Krankheit und  Seuchen versichert ist.

Versicherungsschutz kann dann auch im Fall einer Betriebsunterbrechungsversicherung letztlich doch bestehen.

Betriebsschliessungsversicherungen greifen meis tnur, wenn das einzelne Geschäft geschlossen wird – nicht aber, wenn durch behördliche Anordnung, viele Geschäfte geschlossen werden. Meist ist zwar eine Pandemie im Versicherungsvertrag und den Bedingungen nicht ausgeschlossen, doch sind die Versicherungsbedingungen hier oft nicht eindeutig formuliert. Versicherungsschutz ist in der Regel nur für  Lebensmittelbrachen, Produktion von Lebensmitteln, der Einzel- oder Großhandel und Hotelbetriebe, möglich.  Ob Versicherungsschutz besteht muss daher im Einzelfall geprüft und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

Für Ärzte und medizinische Praxen gelten Ausnahmen! Es kann sogar eine Quarantäne versichert sein. Es gilt die Verträge zu prüfen und Versicherungsleistungen anzumelden!

Dabei unterstützen wir Sie und prüfen Ihre Versicherungsunterlagen professionell und zügig.