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Was ist eine Force Majeure-Klausel, ist diese „Coronarelevant“?

Diese FMK ist eine solche zur Regelung von Leistungsstörungen, der sog. höheren Gewalt.

Zu finden ist diese oft in Waren­lie­fe­rungs­verträgen, aber auch andere Vertrags­typen können solche Klauseln enthalten.

In der „Corona-Zeit“ äußerst wichtig.

Ob Corona dazu zählt ist möglich, jedoch nicht abschließend geklärt. Es kommt zudem daruf an, welches Recht auf die geltenden Verträge anzuwenden ist.

Insofern ist zu beachten, dass dem BGB der Gedanke einer Leistungsentbindung aufgrund höherer Gewalt grundsätzlich unbekannt ist.Daher ist einzelfallbezogen auszulegen.

Rechtsfolge einer „Force Majeure“-Klausel ist meist, dass in der geregelten Situation die Leistungspflichten der Vertragsparteien entfallen und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.

Auch Kündigungs- und Rücktrittsrechte können vereinbart sein.

Daher sind Verträge im Falle einer Leistungsstörung immer auf die FMK zu überprüfen.

Dabei unterstützen wir Sie mit unserem langjährigen Rechtswissen.