Gestern teilte das OLG München per Presseerklärung mit, dass die schriftlichen Urteilsgründe mit 3025 Seiten fertiggestellt seien.
Der 6. Strafsenat hatte dafür insgesamt 93 Wochen Zeit und fünf Richter waren damit zwei Jahre lang beschäftigt. Ein historischer Prozess und ein Mammutverfahren mit 1200 Ordnern Verfahrensakten.
Für die Begründung der Revision, die die Verteidiger und die Bundesanwaltlschaft gegen das Urteil eingelegt haben gilt auch eine Frist, sie beträgt 1 Monat.