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Wassersport und Corona in Friedrichshagen

Möchten wir heute auf eine weitere Änderung der SARS-CoV EindmaßnV aufmerksam machen.

Nach § 7, dieser gilt für Badeanstalten, Sportstätten, Sportbetriebe

ist es ab sofort u.a. unter weiterer Einhaltung der Abstandsregelungen von 1,5 m grundsätzlich wieder möglich, Wassergrundstücke einschließlich der Stege zu betreten, um mit den dort liegenden Boden auf das Wasser zu fahren. 
Auch das Betreten der Bootshäuser, um dort gelagerte Boot heraus zu holen oder zurück zu bringen, ist zulässig.
Die Sportausübung auf den Sportanlagen und Grundstücken und Stegen und den Booten ist jedoch nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalt oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung zulässig. 
Die Öffnungsregelung gilt derzeit aber nur für die Grundstücke selbst sowie die Bootshäuser alle sonstigen Räumlichkeiten, insbesondere auch Umkleiden, Duschen und mit diesen verbundene WCs bleiben geschlossen. 
Gesonderte WC Anlagen können geöffnet werden.

Wir empfehlen dringend, diese Regelungen einzuhalten.