Morgen findet um 9.30 Uhr die Hauptverhandlung in Sachen 4 StR 482/19 (über die Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im „Berliner Raser-Fall“) vor den Richtern des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshoffes statt.
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin, das im zweiten Rechtsgang ergangen ist, zu entscheiden.
Das Landgericht Berlin hatte die beiden Angeklagten im 1. Rechtsgang (unter anderem) wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der 4. Strafsenat das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
Im zweiten Rechtsgang hat das Landgericht Berlin die beiden Angeklagten erneut wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Ferner hat es den Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und Sperrfristen für deren Wiedererteilung auf fünf Jahre festgesetzt.
Es wird erwartet, dass der BGH die Urteile bestätigt. Wir werden berichten.