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Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern bis 10. Mai 2020 weiter nicht möglich

 

 

 

Das OVG Greifswald hat in mehreren Entscheidungen das Einreiseverbot ohne Hauptwohnsitz in MV nach Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. 

Gründe zur Einreise wegen eines Zweitwohnsitzes in MV oder wegen gepachteter Jagdfächen genügten nicht.

Die Begründungen in den Pressemitteilungen sind sehr mager.
Das Gericht begnügt sich mit formalrechtlichen Argumenten oder hält die Maßnahmen (ohne darauf näher einzugehen) für verhältnismäßig.

In den Pressemitteilungen finden sich keine Hinweise, das in MV 654 Menschen mit dem Coronavirus infiziert und 15 

hieran verstorben sind (Stand 21. April 2020). Bezogen auf eine Einwohnerzahl von 1,6 Millionen Menschen auf 13.000 km² sind das erstaunlich gute Zahlen, die bei der Beantwortung der Verhältnismäßigkeit der Einreiseverbote eine tragende Rolle spielen sollten.

Lediglich das Verbot für die Einwohner von Mecklenburg-Vorpommerns, die Ostseeinseln während des Osterfestes zu besuchen, hat das OVG ausgesetzt.
In dieser letzten Entscheidung setzt sich das Gericht mit einer nachvollziehbaren Klarheit mit den tatsächlichen Umständen auseinander und wirft scheinbar einen Blick auf die konkrete Möglichkeit von Infektionen in Bezug auf Abstandsregelungen und Platzverhältnissen.

Schlagfertig formuliert diese Umstände eine Rentnerin mit Zweitwohnsitz in der Seenplatte:
„in meinem Garten in MV komme ich mit weniger Leuten in Kontakt, als in Geschäften in Berlin“!

In Berlin, der größten Metropole in Deutschland, gibt es aktuell 5.341 Infizierte und 105 Tote, bei ca. 3,7 Millionen Einwohnern (etwa doppelt so viele wie in MV) die sich auf 900km² (14 mal kleiner als MV) verteilen. Die „Einreise“ nach Berlin ist noch immer möglich.

Seit dem 17. April ist nun die neue Verordnung zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in MV wegen Corona in Kraft getreten. Was die Einreisemöglichkeiten angeht, hat sich nichts wesentlich geändert und gilt bis zum 10. Mai 2020.

Sollte sich die Gefahrenlage in den nächsten Tagen tatsächlich weiter verringern bzw stabilisieren, kann erneut das Gericht wegen der Verbote in der neuen Verordnung angerufen werden. Vielleicht nimmt das OVG in der Hansestadt noch einmal die konkrete und nicht nur abstrakte Gefahrenlage auf und lässt etwa die Gartenbesitzer auf ihre Wochenendgrundstücke.

Sollte das nicht der Fall sein, so kann aber zusätzlich durch das Gericht festgestellt werden, dass die Angst vor einer „Einreise“ von Menschen, die zumindest zeitweise ihren Lebensmittelpunkt in MV haben, unberechtigt ist.
Denn mit zunehmender Datenlage lässt sich immer besser abschätzen, ob Corona viel viel gefährlicher ist, als bisher bekannte Infektionen und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung ihre Berechtigung hatten, insbesondere falls eine zweite Infektionswelle auftritt und die Verbote wieder aufleben.