Mit dem Mietendeckel muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht befassen. Union und FDP im Bundestag reichten bereits am 06.05.20 im Streit um das Berliner Gesetz zur Begrenzung der Mieten einen Antrag auf Normenkontrolle ein. Strittig ist die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Der Mietendeckel gilt vorerst für 5 Jahre und ist auch unter vielen Juristen und auch der Berliner amts- und landgerichtlichen Rechtsprechung bzgl. seiner Wirksamkeit sehr umstritten.