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Neues GebäudeEnergieGesetz (GEG) tritt am 01.11.2020 in Kraft

Aufgepasst!

Das GEG ersetzt die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ab dem 01.11.2020 gelten dann zum Beispiel für alle Bauanträge die Regeln des GEG.

Mit dem Inkrafttreten des GEG gewinnen energetische Planungs- und Beratungsleistungen zur Nutzung regenerativer Energien an Bedeutung und entscheiden letztendlich über Auftragsvolumina des Planungs- oder Handwerksbetriebes sowie über Kosten des Bauvorhabens.
Der Klimaschutz benötigt moderne und umweltfreundliche Lösungen, digital geplant, gesteuert und beratend erläutert. Die energieeffizienten Maßnahmen rund um die Gebäude spielen bei der Energiewende eine große Rolle.

Daher muss sich jeder Bauherr mit diesem Thema zwangsläufig beschäftigen. Hierbei geht es auch um die Gestaltung von Bauverträgen mit Bauträgern oder Handwerksbetrieben etc.

Dabei unterstützen wir Sie gerne weiterhin kompetent.