Weitere Schadensersatzklage eines Käufers in einem sog. "Dieselfall" gegen die VW AG bei Kauf eines Gebrauchtwagens einer anderen Konzernmarke (hier Audi) nach Aufdeckung des "Dieselskandals" erfolglos. BGH Urteil vom 8. Dezember 2020 - VI ZR 244/20 Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat einen Fall entschieden, in dem der Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen der Marke Audi erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals (im Jahre 2016) gekauft hat. Auch das sog. Softwareupdate hatte der Käufer aufspielen lassen. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint.