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Urteil gegen 28-jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig – Schütteln eines Säuglings

Das Landgericht Dortmund hat die zur Tatzeit 28 Jahre Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.  

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer schüttelte die Angeklagte im Laufe des 20. Juni 2010 ihr damals sechs Monate altes Kind so heftig, dass es ein Schütteltrauma erlitt und überdies mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand oder auf den Fußboden prallte. Das Kind starb am nächsten Tag im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.  

Dem Urteil war eine mehrjährige Hauptverhandlung mit insgesamt 95 Sitzungstagen vorausgegangen, in der die Angeklagte bestritten hatte, ihr Kind geschüttelt zu haben. Vielmehr sei es in einem unbeobachteten Moment vom Elternbett gefallen. Die Schwurgerichtskammer hatte daher zahlreiche medizinische Sachverständige verschiedener Fachrichtungen angehört. 
Diese hatten teils unterschiedliche Auffassungen zur Ursache der Verletzungen des Kindes und zur Todesursache vertreten. 
Der 4. Strafsenat des BGH hat die Revisison der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.