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Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit?

Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit?

Der Chef ordnet an, dass Sie einspringen, falls ein Mitarbeiter ausfällt und Sie als Ersatz die alte Dame im dortigen Zuhause pflegen .

Sie warten also auf den Anruf! Handelt es sich bei dieser Wartezeit um bezahlte Bereitschaftszeit?

Hierzu sind 3 Fragen zu beantworten:

Können Sie in der (Warte)Zeit ihre Freizeit frei gestalten?

Haben Sie nach dem Anruf noch Zeit, z.b. für  das Abendbrot mit Ihrer Familie, bis Sie losfahren zur zu pflegenden Dame?

Werden Sie oft als „Springer“ für die Ausfälle anderer Mitarbeiter eingesetzt?

Wenn Sie alle 3 Fragen mit Nein bentworten, handelt es sich um Bereitschaftsdienst, die während Ihrer gesamten Wartezeit und natürlich auch die Einsatzzeit zu bezahlen ist.

Diese 3 Kriterien: freie Freizeitgestaltung, Länge der Frist zwischen Anruf und dem Arbeitseinsatz und Länge und Anzahl der tatsächlichen Einsatzzeit spielen nach drei Urteilen des EuGH vom 09.03.21 die entscheidende Rolle, die Bereitschaftszeit als „echte“ Arbeitszeit zu bewerten.

Haben Sie als Arbeitnehmer wegen der örtlichen Nähe zu ihrem Einsatzort gar nicht die Möglichkeit sich großräumig von diesem Einstzort zu entfernen, dann haben Sie auch keine freie Freizeitgestaltung.

Müssen Sie hingegen den Telefondienst sicherstellen, der auf Ihr Arbeits-Smartphone weitergeleitet wird, ist die Zeit des Wartens auf die Telefonate keine Arbeitszeit. Die Zeit während der Telefonate hingegen schon.