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BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes im „Berliner-Raser-Fall“

Der Bundesgerichtshof bestätigt im "Berliner Raser-Fall" im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des den 
Unfall verursachenden Angeklagten wegen Mordes und hebt das Urteil gegen den weiteren, als Mittäter 
verurteilten Angeklagten auf.
Die Bewertung der Tat als Mord ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar weist die Beweiswürdigung des Landgerichts zur subjektiven Seite des Mordmerkmals der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln durchgreifende Rechtsfehler auf. Da das Landgericht die Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen rechtsfehlerfrei bejaht hat, wirkt sich dies auf den Strafausspruch aber nicht aus.  
Das Urteil gegen diesen Angeklagten ist damit rechtskräftig. 

Gegen den weiteren Beteiligten wird vor dem Landgericht Berlin in eimem dritten Rechtszug neu verhandelt.