Besonders im Rahmen einer Trennung, aber auch im Erbfall stellt sich häufig die Frage, wer tatsächlich Eigentümer eines Fahrzeuges ist.
Problematisch ist dies wegen des Umstandes, dass Käufer, Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer häufig verschiedene Personen sind.
Dass die Eintragung im Fahrzeugschein, sowie der Abschluss der Kfz-Versicherung nichts mit dem Eigentum am Fahrzeug zu tun haben, ist den meisten aus der Praxis bekannt.
Jedoch sagen auch die Eintragung im Fahrzeugbrief und noch nicht einmal die Angabe des Käufers im Kaufvertrag etwas über den tatsächlichen Eigentümer aus. Der Fahrzeugbrief dient lediglich der Legitimation für den Fall eines Verkaufs des Autos. Der Käufer kann sicher sein, dass der Inhaber des Briefs an ihn den Wagen verkaufen kann und damit der Käufer Eigentümer wird.
Aber auch der Abschluss eines Kaufvertrages und die Zahlung des Kaufpreises bedeuten nicht, dass der Käufer auch wirklich Eigentümer des Fahrzeugs wird. Dies liegt an unserem Kaufrecht. Der Erwerb einer Sache besteht aus zwei Rechtsgeschäften. Erstens dem eigentlichen Kauf, dem sogenannten Verpflichtungsgeschäft. Der Käufer verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen, der Verkäufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu übertragen. Zweitens dem sogenannten Verfügungsgeschäft. Mit diesem wird das Eigentum übertragen. Dies beinhaltet nicht nur die tatsächliche Übergabe des Wagens, sondern auch die Einigkeit beider Kaufvertragsparteien, dass das Eigentum auf eine bestimmte Person übergehen soll.
Tatsächlich ist Eigentümer des Fahrzeuges der, an den das Fahrzeug übereignet wird. Dies wird regelmäßig derjenige sein, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat und das Fahrzeug abholt. Er muss es aber nicht sein.
Natürlich ist es durchaus vorstellbar, dass Ehepartner oder Eltern den Vertrag über den Kauf abschließen und auch die Rechnung bezahlen, das Eigentum aber Partner oder Kind erhalten soll. In vielen Fällen gibt es dadurch im Falle einer Scheidung, aber auch bei einer Erbschaft, erhebliche Schwierigkeiten zu beweisen, wer tatsächlich Eigentümer ist.
Ein Klassiker ist hier das gemeinsam vom beiden genutzte Auto, das jedoch meist nur von einem Ehepartner gekauft und zugelassen wird. Der andere Ehegatte hat dann erhebliche Schwierigkeiten zu bewiesen, dass der Wagen im gemeinsamen Eigentum stand.
Um dies zu vermeiden sollte schon beim Abschluss eines Kaufvertrages festgelegt werden, wer Eigentümer des Autos werden soll. Zumindest sollte zwischen Käufer und dem Eigentümer ein dementsprechendes Schriftstück für den Nachweis unterzeichnet werden.
Es ist also ganz wichtig, schriftlich festzuhalten, wer Eigentümer ist.