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Urteilsgründe des BGH Urteils im Dieselskandal gegen VW veröffentlich

BGH Urteil vom 25.05.2020 Az: VI ZR 252/19 mit interessanten und wichtigen Begründungen.

Sittenwidriges Verhalten durch strategische Entscheidung für Täuschung

Die wesentlichen Erwägungen des unter anderem für das Deliktsrecht zuständigen VI. Zivilsenats hatte der BGH schon in einer Pressemitteilung am Tag der Verkündung kundgetan. Das Urteil umdfasst 43 Seiten und 87 Randnummern. Das sittenwidrige Verhalten sieht der BGH in der grundlegenden strategischen Entscheidung von VW, aus Gewinninteresse systematisch, langjährig und in sehr hoher Stückzahl Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung verkauft und dabei das Kraftfahrzeugbundesamt vorsätzlich getäuscht zu haben. Ein solches Verhalten sei auch gegenüber den Käufern dieser Fahrzeuge besonders verwerflich.

Vermögensschaden schon im Vertragsschluss

Ein Vermögensschaden liegt vor. Maßgeblich war aus Sicht des BGH, dass der Käufer durch einen letztlich ungewollten Vertragsschluss eine Leistung erhalten hat, die für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Denn der verdeckte Sachmangel des Fahrzeugs hätte zu einer Betriebsbeschränkung oder sogar -untersagung führen können.

Anrechnung Nutzungsvorteil – gefahrene Kilometer

Wie schon die Vorinstanz bejaht auch der BGH, dass sich der Käufer die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss.

Sollten Sie daher auch Interesse an einer diesbezüglichen Beratung zur Durchsetzung Ihrer Rechte, auch gegen andere Autoherstellerfirmen haben, so wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.